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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf- und Dienstleistungsverträge 
zwischen 
der Sattlerei Mia Aimée Scheer, Osterkampsweg 324a, 26131 Oldenburg,

Inhaberin Mia Aimée Scheer,

– im Folgenden „Anbieterin“ – 
und ihren Kunden

– im Folgenden „Kunde“ – 
geschlossen werden. 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet. Die nachfolgend verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.  


§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen  


(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 


(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 


(3) Der Kunde ist Unternehmer, wenn er als eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 


§ 2 Vertragsschluss 
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Beratung, Kontrolle und Anpassung von Pferdesätteln, Polsterarbeiten und Reparaturen sowie der Verkauf und die Vermittlung von Pferdesätteln und den dazugehörigen Zubehören.  


(2) Soweit der Vertrag eine Dienstleistung der Anbieterin zum Gegenstand hat, beginnt die Dienstleistung mit der Anfahrt zum vereinbarten Termin vor Ort. 


(3) Soweit der Vertrag die individuelle Anpassung von Pferdesätteln zum Gegenstand hat, ist lediglich die fachgerechte Ausführung der Arbeit geschuldet. 


(4) Als Leistungs- und Erfüllungsort wird der Ort bestimmt, wo die Leistungen erbracht werden.  


§ 3 Terminablauf 
(1) Termine gelten erst nach konkreter Terminvereinbarung mit konkreter Uhrzeit als angenommen.  


(2) Der Kunde verpflichtet sich, das Pferd zum vereinbarten Termin pünktlich, sauber und trocken bereitzustellen.  


(3) Für einen reibungslosen Terminablauf trägt der Kunde die Verantwortung, in geeigneter Reitbekleidung bereitzustehen und das dazugehörige Zubehör wie zum Beispiel Zaumzeug, Schabracke, Sattelgurt und Steigbügelriemen bereitzuhalten.  


(4) Das Vorreiten von drei Grundgangarten ist für eine vollständige Beurteilung notwendig. Die Anbieterin weist darauf hin, dass die Passformbeurteilung in der jeweiligen Gangart nicht/ nicht fachgerecht erfolgen kann, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. 


(5) Findet der Termin in einem Offenstall oder in Anlagen ohne Reithalle statt, so hat der Kunde für einen reibungslosen Terminablauf die Witterungsbedingungen besonders zu beachten.  


§ 4 Terminabsage  
(1) Der Kunde hat den Termin bei Vorliegen von Hinderungsgründen rechtzeitig abzusagen. Die Terminabsage erfolgt rechtzeitig, wenn sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgt.  


(2) Hat der Kunde Bedenken, dass der Termin vor Ort durchführbar ist, hat er diesen Umstand der Anbieterin rechtzeitig mitzuteilen.  


(3) Der Kunde trägt Anfahrt- und Arbeitskosten der Anbieterin, wenn er schuldhaft zum vereinbarten Termin nicht erscheint und die Terminabsage nicht rechtzeitig erteilt hat. Es fallen Arbeitskosten in Höhe von 70 EUR an.   


§ 5 Besondere Hinweise beim Kauf von Neusätteln 
(1) Die Anbieterin bietet bei Kaufverträgen über Neusättel das erste Nachpolstern innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vertrags als Zusatzleistung kostenfrei an. 


(2) Bei Neusätteln im Wert von ab 2.000,00 € enthält der Kaufpreis auch eine weitere Änderung, die innerhalb von ersten 6 Monaten nach Vertragsschluss vorgenommen wird. Darunter fallen Änderungen wie Kammer verstellen und/oder Änderungen der Gurtung. Ein zweites Nachpolstern ist davon nicht umfasst.  


(3) Das Entgelt für die Neusattelanprobe in Höhe von 150,00 € wird bei positiver Kaufentscheidung innerhalb von 4 Wochen nach dem Zeitpunkt der Anprobe mit dem Kaufpreis verrechnet.  


(4) Regelmäßige Überprüfung von Neusätteln aufgrund von Passformveränderungen werden empfohlen.  


§ 6 Eigentumsvorbehalt  
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum der Anbieterin. 


§ 7 Preise 
(1) Die AGB und Preisliste gelten mit Terminvereinbarung als akzeptiert.  


(2) Die aktuelle Preisliste für die angebotenen Vertragsleistungen ist unter www.mas-sattlerei.de einzusehen. Alle nicht aufgeführten Preise hat der Kunde vor Vertragsschluss anzufragen.  


(3) Ist dem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde gelegt worden, wird die Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags nicht übernommen. Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Eine unwesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags wird mit Vertragsschluss akzeptiert. Abweichungen bis zu 10 % gelten als unwesentliche Überschreitung.  


§ 8 Zahlungsmodalitäten  
(1) Der Kunde kann die Zahlung in bar, per Lastschrifteinzug oder PayPal vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung kann ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden bei Terminvereinbarung vereinbart werden.  


(2) Die Zahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug.  


(3) Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, also bei Maßanfertigungen oder Sonderbestellungen, ist der Kunde verpflichtet, bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Kaufpreises zu leisten. Der Restbetrag wird mit der Abnahme der Ware fällig. 


§ 9 Sachmängelgewährleistung, Garantie 
(1) Der Kunde erkennt an, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, wenn die Passform des Sattels im Laufe der Zeit bedingt durch z.B. Krankheit, Änderung des Trainingszustands, Umstellung von Futter und/oder Haltungsform oder ort- sowie altersgemäße Veränderungen wie Wachstum und dadurch verbundenen Entwicklung des Pferdekörpers verändert ist. Kostenpflichtige Änderungen können somit notwendig werden.  


(2) Lederveränderungen wie zum Beispiel Farb-, Struktur- und Gebrauchsspuren stellen keinen Sachmangel dar.  


(3) Die Anbieterin übernimmt ausschließlich für den Tag des Vertragsschlusses eine Garantie für die Passgenauigkeit des Sattels.  


§ 10 Haftung 
(1) Die Haftung wegen möglicher Passform- und Lederveränderungen ist ausgeschlossen.  


(2) Die Haftung für die durch die Anbieterin vermittelten Kommissionssättel ist ausgeschlossen. Die Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer des vermittelten Sattels bleiben unberührt.  


(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. 


(4) Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die sich aus unsachgemäßer Handhabung der Ware resultieren. Eine unsachgemäße Handhabung der Ware liegt vor, wenn der Kunde die besonderen Lagerungs- und Pflegehinweise nicht beachtet.  


§ 11 Widerrufsbelehrung  
(1) Der Kunde hat bei Bestellung von Standardwaren das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag in Textform zu widerrufen.

 
Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Kunde die Waren in Besitz genommen hat. 


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. 


Folgen des Widerrufs 


Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren.  


Die Anbieterin ist berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern, bis sie die Ware wieder zurückerhalten hat.  


Die Anbieterin ist berechtigt, bei Widerruf von Kaufverträgen über Neusättel die anfallenden Kosten für die individuelle Beratung und die Anfahrt vom Kaufpreis abzuziehen sowie einen Teilbetrag für den erlittenen Wertverlust anzurechnen.  


Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. 


(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.  


§ 12 Datenschutz 
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt. Es werden ausschließlich die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange des Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.  


§ 13 Schlussbestimmungen  
(1) Auf Verträge zwischen der Anbieterin und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. 


(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz der Anbieterin.  


(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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